Nein. Sobald der Strom in das Netz der Allgemeinheit geht, ist der Netzbetreiber aufgrund des gesetzlichen Schuldverhältnisses nach dem EEG verpflichtet eine Vergütung zu bezahlen.
FAQ
Nein. Sobald der Strom in das Netz der Allgemeinheit geht, ist der Netzbetreiber aufgrund des gesetzlichen Schuldverhältnisses nach dem EEG verpflichtet eine Vergütung zu bezahlen.